Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle 🇩🇪 (USK) ist in Deutschland die verantwortliche Stelle für die Prüfung der Altersfreigabe von Computerspielen nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG). Neben den Spieleverpackungen aus dem Handel werden seit 2011 auch Online-Spiele mit einer verbindlichen Altersfreigabe versehen.
| USK-Freigaben | |
| Etikett | Aktuelle Kennzeichnung (§ 14 Abs. 2 JuSchG) |
| | Freigegeben ohne Altersbeschränkung |
| | Freigegeben ab sechs Jahren |
| | Freigegeben ab zwölf Jahren |
| | Freigegeben ab sechzehn Jahren |
| | Keine Jugendfreigabe |




